Kontinenz

Inkontinenzhilfsmittel: Welche Produkte die Krankenkasse bezahlt

Von Einlagen bis Analtampon: welche Hilfsmittel es gibt, wie Sie sie verordnet bekommen, was die gesetzliche Zuzahlung ausmacht und wie Sie bei Problemen mit der Versorgung vorgehen.

Wer unter ungewolltem Urin- oder Stuhlverlust leidet, ist im Alltag auf gut sitzende Hilfsmittel angewiesen. Sie geben Sicherheit, schützen die Haut und ermöglichen ein aktives Leben. Die Kosten für die notwendige Grundversorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Seite erklärt, welche Produkte es gibt, wie Sie sie bekommen und was Sie dazuzahlen. Beträge und Regeln können sich ändern. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse. Einen Überblick über Ursachen und Behandlung finden Sie auf der Seite Kontinenz.

Welche Hilfsmittel es gibt

Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung sind Inkontinenzhilfen in einer eigenen Produktgruppe zusammengefasst. Dazu gehören unter anderem:

Hilfsmittel Wofür Hinweise
Einlagen und Vorlagen Leichte bis mittlere Harninkontinenz Werden in normaler Unterwäsche oder Fixierhosen getragen
Inkontinenzhosen (Pants) Mittlere bis schwere Inkontinenz, mobile Menschen Wie Unterwäsche an- und auszuziehen
Inkontinenzslips mit Klebeverschluss Schwere Inkontinenz, bettlägerige Menschen Leichter zu wechseln im Liegen
Fixierhosen Halten Vorlagen sicher Waschbar
Krankenunterlagen Schutz von Bett oder Stuhl Einmal- oder Mehrwegvarianten
Urinalkondome und Beinbeutel Harninkontinenz bei Männern Größe muss passen
Katheter Blasenentleerungsstörungen Einmalkatheter oder Dauerkatheter nach ärztlicher Entscheidung
Analtampons Bestimmte Formen der Stuhlinkontinenz Ärztliche Beratung nötig

Welche Produkte für Sie passen, hängt von der Art und Stärke der Inkontinenz, Ihrer Beweglichkeit und Ihrer Haut ab. Eine gute Beratung ist wichtig.

So bekommen Sie die Hilfsmittel

  1. Ärztliche Abklärung: Lassen Sie die Ursache der Inkontinenz untersuchen. Hilfsmittel ersetzen keine Behandlung.
  2. Verordnung: Die Praxis stellt eine Verordnung aus. Darauf stehen die Diagnose, der Schweregrad und die benötigte Produktart.
  3. Versorger: Ihre Krankenkasse nennt Ihnen die Vertragspartner, etwa Sanitätshäuser, Apotheken oder Versandversorger. Bei manchen Kassen gibt es nur bestimmte Vertragspartner.
  4. Beratung: Der Versorger muss Sie beraten und Ihnen geeignete, aufzahlungsfreie Produkte anbieten. Bitten Sie um Muster, um verschiedene Produkte auszuprobieren.
  5. Lieferung: Viele Versorger liefern regelmäßig nach Hause, oft in diskreter Verpackung.

Zuzahlung und Mehrkosten

Erwachsene leisten für Hilfsmittel eine gesetzliche Zuzahlung. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie Einlagen oder Inkontinenzhosen, beträgt sie 10 Prozent der von der Kasse zu tragenden Kosten, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind befreit. Wer die Belastungsgrenze für Zuzahlungen erreicht, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Von der Zuzahlung zu unterscheiden sind Mehrkosten. Wenn Sie Produkte wählen, die über das Notwendige hinausgehen, etwa eine bestimmte Marke oder besonders dünne Produkte ohne medizinischen Grund, zahlen Sie den Unterschied selbst. Lassen Sie sich vor einer solchen Vereinbarung genau erklären, warum die aufzahlungsfreien Produkte nicht ausreichen sollen. Wenn sie für Sie medizinisch ungeeignet sind, sollten Sie das Ihrer Kasse mitteilen.

Wenn die Versorgung nicht passt

Auslaufende Vorlagen, Hautreizungen oder zu geringe Liefermengen sind keine Seltenheit. So gehen Sie vor:

  • Schildern Sie das Problem dem Versorger und bitten Sie um andere Produkte oder eine höhere Menge.
  • Lassen Sie sich von Ihrer Praxis bestätigen, welche Versorgung medizinisch nötig ist.
  • Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, wenn keine Lösung gefunden wird. Sie ist verpflichtet, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.

Hautpflege nicht vergessen

Urin und Stuhl reizen die Haut. Wechseln Sie Vorlagen regelmäßig, reinigen Sie die Haut sanft mit Wasser oder pH-neutralen Produkten und trocknen Sie sie gut ab. Hautschutzcremes können helfen. Bei bettlägerigen Menschen erhöht feuchte Haut zusätzlich das Risiko für Druckgeschwüre, mehr dazu im Beitrag Dekubitus vermeiden.

Hilfen bei Stuhlinkontinenz

Für die Stuhlinkontinenz gibt es eigene Produkte, etwa Analtampons. Auch der Euroschlüssel für barrierefreie Toiletten kann für bestimmte Personengruppen eine Erleichterung sein. Mehr dazu auf der Seite Stuhlinkontinenz.

Inkontinenz bei Herzschwäche

Wer Wassertabletten nimmt, hat in den Stunden nach der Einnahme oft einen starken Harndrang. Saugfähigere Produkte für diese Zeit und leichtere für den Rest des Tages können sinnvoll sein. Sprechen Sie mit Ihrer Praxis auch darüber, ob sich der Einnahmezeitpunkt anpassen lässt.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich die Produkte des Vertragspartners nehmen?
Die Kasse versorgt Sie in der Regel über Vertragspartner. Diese müssen Ihnen eine ausreichende Auswahl an geeigneten, aufzahlungsfreien Produkten anbieten. Wenn die Produkte nicht passen, etwa weil sie auslaufen oder die Haut reizen, melden Sie das dem Lieferanten und der Kasse. Sie haben Anspruch auf eine bedarfsgerechte Versorgung.
Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?
Ja, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 Prozent. Sammeln Sie die Belege aller Zuzahlungen und stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Kasse. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fallen keine Zuzahlungen an.
Bekomme ich auch Produkte für leichte Inkontinenz?
Die Kasse übernimmt die Kosten, wenn die Hilfsmittel medizinisch notwendig sind, um eine Behinderung auszugleichen oder den Behandlungserfolg zu sichern. Ob das bei leichter Inkontinenz der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Sehr kleine Slipeinlagen für gelegentliche Tropfen zählen oft nicht dazu.