Medikationsplan: Anspruch, Inhalt und warum er wichtig ist
Was im bundeseinheitlichen Medikationsplan steht, wer ihn bekommt, wer ihn aktuell hält, wie Apotheken helfen und welche Rolle die elektronische Patientenakte spielt.
Wer eine Herzschwäche hat, nimmt meist mehrere Medikamente, oft verordnet von verschiedenen Praxen. Dazu kommen Mittel gegen Begleiterkrankungen und manchmal frei verkäufliche Präparate. Da den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Ein Medikationsplan hilft dabei. Er listet alle Medikamente übersichtlich auf und begleitet Sie zu jedem Termin. Diese Seite erklärt, wer Anspruch darauf hat, was drinsteht und wie er aktuell bleibt. Weitere Hinweise zur sicheren Einnahme finden Sie auf der Seite Medikamente sicher einnehmen.
Wer Anspruch hat
Seit 2016 haben gesetzlich Versicherte nach § 31a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, die im ganzen Körper wirken. Gemeint sind etwa Tabletten, Kapseln, Spritzen oder Pflaster, nicht aber zum Beispiel eine Salbe auf der Haut. Die Anwendung muss auf Dauer angelegt sein, also über mindestens 28 Tage. Bei Herzschwäche ist das fast immer der Fall.
Ausgestellt wird der Plan in der Regel von der Hausarztpraxis. Haben Sie keine Hausarztpraxis, kann auch eine Facharztpraxis den Plan erstellen.
Was im Plan steht
Der bundeseinheitliche Medikationsplan hat ein festes Format, damit ihn alle Praxen und Apotheken lesen können. Er enthält:
- Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und die ausstellende Praxis mit Datum
- jeden Wirkstoff mit Handelsname, Stärke und Darreichungsform
- die Einnahme morgens, mittags, abends und zur Nacht
- Hinweise zur Einnahme, etwa vor oder nach dem Essen
- den Grund der Einnahme in verständlichen Worten
- bei Bedarf Mittel, die nur gelegentlich genommen werden
- einen maschinenlesbaren Code zum Einlesen
Besonders hilfreich ist die Spalte mit dem Einnahmegrund. So wissen Sie, wofür jedes Mittel gedacht ist. Bei Herzschwäche stehen dort zum Beispiel Begriffe wie “Herz” oder “Entwässerung”. Welche Wirkstoffgruppen bei Herzschwäche üblich sind, erklärt der Beitrag Medikamente bei Herzinsuffizienz.
Wer den Plan aktuell hält
Ein Plan ist nur so gut wie seine Aktualität. Die ausstellende Praxis aktualisiert ihn, wenn sich etwas ändert. Andere Praxen, die etwas verordnen, und Krankenhäuser bei der Entlassung sollen Änderungen ebenfalls eintragen. Apotheken können den Plan auf Ihren Wunsch um frei verkäufliche Mittel ergänzen.
Sie selbst können viel dazu beitragen:
- Nehmen Sie den Plan zu jedem Arzttermin, in die Apotheke und ins Krankenhaus mit.
- Bitten Sie nach jeder Änderung um einen neuen Ausdruck.
- Werfen Sie alte Pläne weg, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
- Bewahren Sie ein Exemplar zu Hause und eine Kopie oder ein Foto unterwegs auf.
- Prüfen Sie nach einem Krankenhausaufenthalt, ob der Plan zu den Entlassungsmedikamenten passt.
Medikationsberatung in der Apotheke
Wer dauerhaft viele Medikamente nimmt, kann in Apotheken eine erweiterte Medikationsberatung in Anspruch nehmen. Dabei werden alle Mittel auf Wechselwirkungen, Doppelungen und Einnahmeprobleme geprüft. Für gesetzlich Versicherte ist diese pharmazeutische Dienstleistung unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei. Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach.
Der Plan in der elektronischen Patientenakte
Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) werden Medikationsdaten zunehmend digital zusammengeführt. In der ePA wird eine Medikationsliste geführt, die sich aus den Daten der E-Rezepte speist. Ein vollständiger elektronischer Medikationsplan soll schrittweise folgen. Der Papierplan bleibt bis auf Weiteres wichtig, zum Beispiel für Sie selbst zu Hause, für Angehörige und in Situationen ohne Zugriff auf die Akte. Wie Sie Ihre ePA einsehen, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Warum der Plan bei Herzschwäche so wichtig ist
Bei Herzschwäche werden Medikamente oft schrittweise angepasst. Dosierungen ändern sich, neue Mittel kommen hinzu. Ein aktueller Plan verhindert, dass ein altes Mittel weitergenommen oder ein neues vergessen wird. Er hilft auch im Notfall, wenn Rettungsdienst oder Klinik schnell wissen müssen, was Sie nehmen. Auf Reisen gehört er ins Handgepäck, mehr dazu im Beitrag Reisen mit Herzinsuffizienz. Tipps, wie Sie an die regelmäßige Einnahme denken, gibt der Beitrag Therapietreue: Tipps, um Medikamente nicht zu vergessen.
Fragen und Antworten
- Gehören frei verkäufliche Mittel auf den Medikationsplan?
- Ja, möglichst. Auch Schmerzmittel, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche Mittel, Augentropfen und Salben können Wechselwirkungen verursachen. Sagen Sie Ihrer Praxis oder Apotheke, was Sie zusätzlich nehmen, damit es auf dem Plan ergänzt wird.
- Was bedeutet der Code auf dem Plan?
- Der bundeseinheitliche Medikationsplan trägt einen maschinenlesbaren Code. Damit können Praxen und Apotheken den Plan einlesen und aktualisieren, ohne alles abtippen zu müssen. Das spart Zeit und vermeidet Übertragungsfehler.
- Ich habe nur zwei Medikamente. Bekomme ich trotzdem einen Plan?
- Einen gesetzlichen Anspruch gibt es erst ab drei dauerhaft verordneten, systemisch wirkenden Mitteln. Viele Praxen stellen aber auch bei weniger Medikamenten einen Plan aus. Fragen Sie nach, denn auch eine einfache, selbst geführte Liste ist hilfreich.
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